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Landschaftsplanung | Umweltbericht und Eingriffsregelung

Nach § 2a BauGB ist der Umweltbericht in der Bauleitplanung Teil der Begründung eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans und damit Gegenstand der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung. Der Umweltbericht ist das zentrale Dokument, dem die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange entnehmen können, wie die Umweltprüfung eines Vorhabens durchgeführt wurde und welche Auswirkungen durch eine Umsetzung der Planung zu erwarten sind. Dabei werden sowohl positive als auch negative Auswirkungen ermittelt und bewertet.

Die Eingriffsregelung dient hierbei als Werkzeug um unvermeidbare Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen.

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