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Landschaftsplanung | Umweltverträglichkeitsprüfung
Insbesondere bei der Errichtung von Stromerzeugungsanlagen wie Biogas und größeren Tierhaltungsbetrieben sowie Bauvorhaben ist im Vorfeld, entsprechend der Anlage 1 zum UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung), eine Umweltprüfung durchzuführen. Die UVP kann auch bei der Erweiterung bestehender Anlagen erforderlich sein.
Wir bewerten hierbei alle Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensräume, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter und eruieren welche Maßnahmen ggf. notwendig sind, damit Ihr Projekt umgesetzt werden kann. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Sie bereits bei der Standortwahl, ohne umfassende Prüfung aller Schutzgüter, zielgerichtet beraten.